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AGB – Agenturleistungen

Die Physio AG verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.

Die Physio AG arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter in jeder möglichen Form zu vertreten.

Bei Auftragsdurchführung ist die Physio AG verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen. Die Physio AG überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen oder führt diese selbst durch. Es steht im Ermessen der Physio AG, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von der Physio AG im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt oder gibt die Physio AG selbst ein Angebot ab, wird jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Physio AG die für die Angebotseinholung bzw. -abgabe aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt die Physio AG gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Die Physio AG tritt lediglich als Mittlerin auf.

Der Kunde verpflichtet sich, die Physio AG rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, der Physio AG nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

Sofern die Honorierung der Physio AG nicht durch ein schriftliche Auftragsbestätigung oder durch einen Kooperationsvertrag generell geregelt ist, geschieht diese auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Physio AG-Preisliste. Die Physio AG ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Kommt eine von der Physio AG ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Physio AG nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Physio AG davon unberührt. Der Beschaffung-, Organisations- und Überwachungsaufwand der Physio AG wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten bzw. bei Berechnung durch die Physio AG an den Kunden abzüglich sämtlicher Rabatte und Provisionen plus Service-fee oder auf Basis der Auftragsbestätigung der Physio AG getragen. Sollte nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung schriftlich etwas anderes vereinbart worden sein, gehen die Nutzungsrechte an den Projekt- und Arbeitsergebnissen nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, wie dieses aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume, etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln. Die Überlassung offener Daten der Arbeitsergebnisse der Physio AG bedarf grundsätzlich einer gesonderten Regelung. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Physio AG und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Kunde. Die Physio AG ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. Die obligatorischen Belegexemplare sind der Physio AG nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.

Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Physio AG nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Physio AG im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

Die Physio AG haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die Physio AG ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Die Physio AG selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden von Physio AG mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die Physio AG lediglich zur nachträglichen, ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Freigabe/Druckreiferklärung durch den Kunden ist die Physio AG von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Physio AG. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Physio AG nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

Das Honorar inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch die Physio AG an den Kunden rein netto fällig. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Physio AG, Westerlandstraße 13 in 26847 Detern.

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